Wer ein Buch schreiben will, steht erst mal vor der Grundsatzfrage: Selfpublishing oder Verlagsvertrag? Über diese grundsätzliche Entscheidung habe ich hier schon mal geschrieben.

Ganz banal gilt: Selfpublisher schließen eigentlich einen Vertrag mit sich selbst. Da aber niemand alles allein machen kann – schon gleich gar nicht im schwierigen Verlagsgeschäft – gehören für Selfpublisher immer verschiedene Vertragspartner zur Realisierung eines Buchprojekts dazu. Das kann – wie im Verlag Texthandwerk – alles aus einer Hand geschehen. Oder Sie suchen sich einzelne Dienstleister, je nachdem, welche Dienstleistung Sie brauchen: Lektorat, Covergestaltung, Buchmarketing etc. In der Regel haben Sie es dann mit selbstständigen Dienstleistern zu tun, da hat jeder eigene Konditionen, das lässt sich nicht pauschal beschreiben. Es kommt da übrigens auch keineswegs immer zu einem Vertrag, sondern geht eher um die Vereinbarung von Dienstleistungen, deren Fristen und ihrem Wert. Häufig geschieht das über die Abgabe und Annahme eines individuellen Angebots.

Da wir mit einem großen Selfpublishing-Distributor zusammenarbeiten, haben wir klare Geschäftsbedingungen, unsere Autorenverträge finden Sie hier.

Zum „klassischen Verlagsvertrag“ ist zu sagen, dass der Verlag immer insofern in Vorleistung gehen sollte, als er das „verlegerische Risiko“ erst einmal finanziell übernimmt, um später dafür zu sorgen, dass sowohl er als Wirtschaftsunternehmen wie Autor/innnen wirtschaftlich von dem überlassenen Werk profitieren. Genau hier liegt auch der Grund dafür, dass Verlagsautoren in aller Regel weniger Honorar bekommen als Selfpublisher.

Grundlage ist das Urheberrecht am jeweiligen Werk

Worum es in jedem Autoren- oder Verlagsvertrag  immer geht, ist DAS WERK. Es muss eine von Menschen geschaffene, individuelle „Schöpfungshöhe“ haben und vervielfältigbar sein – sonst könnte es ja nicht verkauft werden. Und damit gilt für dieses Werk das deutsche Urheberrecht. Automatisch und bis 70 Jahre nach Ihrem Tod. Da müssen Sie gar nichts für tun, denn es ist unveräußerlich,

Wichtig ist: Autorinnen überlassen – egal welcher Art von – Verlagen NIEMALS das Urheber-, sondern immer nur das Nutzungs- beziehungsweise Verwertungsrecht. Urheber/innen bleiben immer Rechteinhaber ihrer eigenen Werke. Über die Dauer und Vergütungshöhe, über die Art von Produkten, die daraus gemacht werden dürfen oder nicht, über Pflichten und Rechte bestimmt der Vertrag zwischen Autor/in und Verlag. Oft setzen Verlage dazu Musterverträge ein, die wenig bis gar nicht verhandelbar sind.

Dies ist ein Eintrag meines Selfpublishing-ABC, alle Beitrage auf einen Blick finden Sie hier.

Noch Fragen? Ich verstehe mich als Dienstleisterin. Die immer allen gerne weiterhilft!
Also: Fragen Sie bitte! Ich kenne das Verlagsgeschäft aus sehr vielen verschiedenen Perspektiven!
Kontakt

 

Und wer ist hier „ich“?
Der Verlag Texthandwerk ist ein Angebot der Texthandwerkerin Maria Al-Mana. Also bitte dort nachlesen!

Maria Al-ManaDie Texthandwerkerin, www.texthandwerkerin.de
Text, Satz, Buch und Leidenschaft!

Ich danke allen, die diesen Beitrag teilen mögen!
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